Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Zivilrecht

Ich gestalte Verträge und vertrete Ihre Interessen im Zivilprozess – im Immobilienrecht ebenso wie bei Bauleistungen, Arbeitsverhältnissen, Käufen und Forderungen.

Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt meiner zivilrechtlichen Arbeit ist das Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Privatpersonen bei Vermietung, Immobilienkauf, Bauleistungen und Eigentümerfragen. Die einzelnen Fachseiten erläutern typische Anliegen, mögliche Schritte und die Unterlagen für eine erste Prüfung.

Privates Bau- und Architektenrecht

Ob Handwerksleistung, Neubau oder Sanierung: Ich prüfe und gestalte Werk- und Bauverträge und vertrete Ihre Interessen bei Leistungsänderungen, Nachträgen, Abnahmen und Vergütungsstreitigkeiten.

Bei Mängeln kommt es darauf an, den Zustand zu sichern, Fristen richtig zu setzen und die passenden Ansprüche zu verfolgen. Ich begleite Bauherren und Unternehmer bei Nachbesserung, Selbstvornahme, Kostenvorschüssen und Schadensersatz.

Architektenverträge und Planerhaftung

Ich befasse mich mit Pflichten aus Planung und Bauüberwachung, Honorarfragen und vereinbarten Kostenrahmen. Technische Feststellungen und rechtliche Bewertung werden dabei sorgfältig aufeinander abgestimmt.

Privates Bau- und Architektenrecht vertiefen
Immobilienrecht im Überblick

Arbeitsrecht: Kündigungen abwehren

Ich vertrete Arbeitnehmer bei der Abwehr von Kündigungen und prüfe insbesondere Kündigungsgrund, Form, Frist und die erforderliche Beteiligung des Betriebsrats. Ziel kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung sein.

Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Daneben berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Vergütung, Zeugnissen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Arbeitsrecht vertiefen

Allgemeines Kaufrecht und Fahrzeugmängel

Beim Kauf von Sachen können der vereinbarte Zustand, die geschuldete Leistung oder ein später festgestellter Mangel zum Streitpunkt werden. Ich prüfe die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche und vertrete Käufer oder Verkäufer bei ihrer Durchsetzung oder Abwehr.

Das umfasst auch Fahrzeugkäufe und Fahrzeugmängel. Je nach Sachverhalt stehen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz im Raum. Maßgeblich sind insbesondere der Vertrag, die Beteiligten, die Beschaffenheit des Fahrzeugs und die vorhandenen Nachweise. Welche Rechte tatsächlich bestehen, wird anhand des Einzelfalls geprüft.

Kaufrecht und Fahrzeugmängel vertiefen

Schadensersatz nach Verkehrsunfällen

Zur zivilrechtlichen Tätigkeit gehört auch die Regulierung von Unfallschäden: Haftung, Reparaturkosten, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Personenschäden. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite und dem Versicherer.

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Forderungen durchsetzen und abwehren

Ich prüfe und verfolge Ansprüche aus Verträgen und anderen zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen. Dazu gehören Werkvertragsrecht, Schadensersatz und die Durchsetzung offener Forderungen ebenso wie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Ich führe einen Prozess konsequent und entschlossen: mit einem klaren Vortrag, einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit der Beweislage und der Argumentation der Gegenseite. Angriff und Verteidigung sind dabei gleichermaßen erforderlich. Ein Vergleich kommt in Betracht, wenn er dem Mandatsziel dient und wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch die spätere Vollstreckung kann Teil meiner Tätigkeit sein.

Forderungen und Zwangsvollstreckung vertiefen

Verträge und Vereinbarungen gestalten

Ich entwerfe Verträge und Vereinbarungen, die zu Ihrem Vorhaben und den tatsächlichen Abläufen passen. Diese vorausschauende Gestaltung – auch Kautelarjurisprudenz genannt – soll Rechte, Pflichten und Risiken verständlich regeln, bevor ein Streit entsteht.

Dazu gehören die Ausarbeitung und Überarbeitung individueller Vertragsregelungen, die Begleitung von Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Einigungen. Ich betrachte nicht nur einzelne Klauseln, sondern auch das Zusammenspiel der Regelungen und ihre praktische Umsetzung.

Vertragsgestaltung und Vereinbarungen vertiefen

Den Sachverhalt im Zusammenhang prüfen

Ein guter rechtlicher Ansatz beginnt mit dem vollständigen Sachverhalt. Eine Vertragsfrage kann öffentlich-rechtliche Voraussetzungen berühren; ein wirtschaftlicher Konflikt kann auch strafrechtliche Fragen aufwerfen. Ich prüfe deshalb die zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Zusammenhänge eines Anliegens.

Gerade komplexe Fragestellungen aus unterschiedlichen Materien interessieren mich. Wenn eine ergänzende Spezialisierung sinnvoll ist, vermittle ich auf Wunsch an geeignete Kollegen aus meinem umfangreichen anwaltlichen Netzwerk.

Häufige Fragen

Unterstützen Sie Unternehmen bei Vertragsgestaltung und Streitigkeiten?

Ja. Ich begleite die im Tätigkeitsprofil beschriebenen zivilrechtlichen Fragen, insbesondere Immobilienverträge, Kauf- und Werkverträge sowie Zahlungsansprüche. Ich prüfe Vertragsentwürfe und Verhandlungspositionen und vertrete Ihre Interessen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Mein Kunde zahlt nicht. Ist sofort eine Klage nötig?

Nicht immer. Zunächst sind Vertragsgrundlage, Fälligkeit, Nachweise und mögliche Einwendungen zu klären. Je nach Lage kommen eine gezielte Zahlungsaufforderung, eine Vereinbarung, ein Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht. Auch die tatsächliche Durchsetzbarkeit und der Aufwand gehören zur Entscheidung.

Vertreten Sie mich gegen Inkasso- oder Schadensersatzforderungen?

Ja. Ich prüfe, ob die Hauptforderung besteht und ob Zinsen oder weitere Kosten verlangt werden dürfen. Zahlungen, Gegenansprüche und Verjährung können die Bewertung verändern. Ein Inkassoschreiben ersetzt keinen Nachweis der Forderung; gerichtliche Schreiben dürfen dennoch nicht unbeantwortet bleiben.

Prüfen Sie auch Kaufverträge und Fahrzeugmängel?

Ja. Ich prüfe vereinbarte Eigenschaften, Gewährleistungsregelungen und die Kommunikation nach Auftreten eines Mangels. Entscheidend ist auch, ob Unternehmen oder Verbraucher beteiligt sind. Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz haben unterschiedliche Voraussetzungen; das Vorgehen muss zum Sachverhalt passen.

Übernehmen Sie die Abwehr einer arbeitsrechtlichen Kündigung?

Ja. Ich prüfe Kündigung, Zugang und mögliche Einwendungen und bespreche das Ziel des Vorgehens. Eine Anfrage sollte wegen der kurzen Klagefrist unverzüglich erfolgen. Neben der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann auch eine sachgerechte Einigung Gegenstand der Vertretung sein.

Begleiten Sie Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall?

Ja. Ich prüfe Haftung, Schaden und die Einwendungen der Gegenseite oder Versicherung. Je nach Fall geht es um Reparaturkosten, Nutzungsausfall, weitere Sachschäden oder Personenschäden. Eine geordnete Dokumentation hilft, die berechtigten Positionen nachvollziehbar geltend zu machen.