Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Arbeitsrecht

Bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen vertrete ich Ihre Interessen mit Blick auf Arbeitsplatz, Vergütung und eine tragfähige Lösung.

Kündigungen rechtzeitig prüfen

Bei einer Kündigung ist zunächst das Zugangsdatum wichtig. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Gespräche mit dem Arbeitgeber ersetzen die Fristwahrung nicht. Ich prüfe die Kündigungsgründe und die persönlichen sowie betrieblichen Umstände.

Zur Bewertung gehören je nach Fall Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße, vorherige Abmahnungen und besonderer Kündigungsschutz. Ziel kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob eine einvernehmliche Beendigung sinnvoll ist, wird gesondert mit Ihnen besprochen; eine Abfindung ist nicht automatisch geschuldet.

Vereinbarungen über die Beendigung gestalten

Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag betrifft mehr als den letzten Arbeitstag. Ich prüfe Vergütung, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und die Reichweite von Erledigungsklauseln. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen gehören zu den Punkten, die vor einer Unterschrift eingeordnet werden müssen.

Bei Abmahnungen und laufenden Konflikten geht es darum, Vorwürfe und Beweislage sorgfältig zu trennen. Ich unterstütze bei der rechtlichen Reaktion und bereite eine gerichtliche Auseinandersetzung vor, wenn sie erforderlich wird. Die Vorgehensweise richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Ziel im Arbeitsverhältnis.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Bitte halten Sie Arbeitsvertrag, Nachträge, Kündigung mit Zugangsnachweis, Abmahnungen und relevante Gehaltsabrechnungen bereit. Bei einem Aufhebungsvertrag ist der vollständige Entwurf wichtig. Nennen Sie außerdem Beschäftigungsbeginn, Betriebsgröße und laufende Verhandlungen.

Häufige Fragen

Muss ich erst die Antwort des Arbeitgebers abwarten?

Bei einer laufenden Klagefrist sollte nicht auf eine informelle Antwort gewartet werden. Die mögliche Einigung und die notwendige Fristwahrung werden parallel geprüft.

Erhalte ich bei jeder Kündigung eine Abfindung?

Nein. Ein Anspruch kann sich aus besonderen Grundlagen ergeben; häufig ist eine Abfindung Gegenstand einer Verhandlung. Maßgeblich sind die konkrete Rechtslage und die Ziele der Beteiligten.