Strafrechtliche und wirtschaftliche Fragen zusammen betrachten
Bei einem Immobiliengeschäft können zivilrechtliche Gewährleistung, behördliche Pflichten und strafrechtliche Vorwürfe zusammentreffen. Ich prüfe, welche Tatsachen den strafrechtlichen Vorwurf tragen und welche Folgen Erklärungen oder Vereinbarungen in den anderen Verfahren haben können.
Insbesondere bei Betrugsvorwürfen sind nicht nur Wert und Zustand des Objekts relevant. Es kommt unter anderem auf behauptete Täuschungen, Kenntnis, Irrtum und Vermögensschaden an. Ein wirtschaftlich nachteiliger Vertrag ist nicht automatisch eine Straftat.
Verteidigungsstrategie auf gesicherter Grundlage
Nach Prüfung der Mandatsübernahme und möglicher Interessenkonflikte kläre ich den Stand des Verfahrens und beantrage erforderliche Akteneinsicht. Vor einer Einlassung bespreche ich mit Ihnen die Beweislage und die möglichen Folgen einer Erklärung.
Die Verteidigung wird mit etwaigen Zivil- oder Verwaltungsverfahren abgestimmt. Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch ziehe ich geeignete Kollegen aus meinem Netzwerk hinzu. Die Übernahme richtet sich nach dem konkreten Fall und den dafür erforderlichen Ressourcen.
Praxisbeispiele
Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Unterlagen für die erste Prüfung
Für die erste Einordnung helfen das behördliche Schreiben, der Vertrags- und Zahlungsablauf, Exposés, Korrespondenz und Unterlagen zu parallel geführten Verfahren. Bitte senden Sie zunächst eine kurze Schilderung; die sichere Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir ab.
Häufige Fragen
Übernehmen Sie jedes Wirtschaftsstrafverfahren?
Nein. Ich übernehme ausgewählte Mandate nach Prüfung von Gegenstand, Umfang und Interessenkonflikten. Ist eine andere Spezialisierung erforderlich, vermittle ich auf Ihren Wunsch einen geeigneten Kollegen.