Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Vertragsgestaltung und Vereinbarungen

Ich entwerfe und prüfe Verträge, die Ihr Vorhaben rechtlich abbilden und Zuständigkeiten, Leistungen und Risiken verständlich regeln.

Vom Vorhaben zur passenden Vereinbarung

Ein tragfähiger Vertrag beginnt mit dem Verständnis des wirtschaftlichen Ziels. Ich kläre, welche Leistung erwartet wird, wer welche Informationen bereitstellt und welche Risiken abgesichert werden sollen. Darauf aufbauend werden Vertragsstruktur, Pflichten und mögliche Störfälle durchdacht.

Die Beratung umfasst insbesondere zivilrechtliche Kauf-, Miet- und Werkverträge sowie individuelle Vereinbarungen zur Beendigung eines Konflikts. Auch vorliegende Entwürfe der Gegenseite werden darauf geprüft, welche Regelungen von Ihrer Erwartung abweichen oder zusätzliche Verpflichtungen begründen.

Klare Regelungen für den Streitfall

Ich achte auf nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen, Termine, Zahlungsbedingungen und Haftungsregelungen. Ebenso wichtig sind Abnahme, Kündigung und die Behandlung von Änderungen. Allgemeine Formulierungen können im Streitfall gerade die Frage offenlassen, die eigentlich geregelt werden sollte.

Bei wiederverwendeten Vertragsbedingungen prüfe ich zusätzlich die Grenzen der AGB-Kontrolle. Eine individuell gewünschte Risikoverteilung lässt sich nicht in jedem Fall wirksam durch ein Formular erreichen. Soweit eine besondere Form oder notarielle Beurkundung erforderlich ist, wird die Gestaltung darauf abgestimmt.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Hilfreich sind Entwürfe, bisherige Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und die wesentlichen Verhandlungspunkte. Bitte benennen Sie das Ziel, die geplante Durchführung und die Risiken, die für Sie besonders wichtig sind. Bei einem Vergleich werden außerdem die offenen Ansprüche und der Verfahrensstand benötigt.

Häufige Fragen

Kann ein Mustervertrag individuell angepasst werden?

Ja. Zunächst wird geprüft, welche Regelungen überhaupt zum Vorhaben passen. Einzelne Änderungen reichen nicht immer aus, wenn das Grundmodell oder die Risikoverteilung ungeeignet ist.

Übernehmen Sie auch Vergleichsvereinbarungen?

Ja. Ich gestalte Vereinbarungen über streitige Ansprüche, Zahlungen, Übergaben und die Beendigung eines Konflikts. Erledigungsumfang und Durchsetzbarkeit werden dabei ausdrücklich mitgedacht.