Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Öffentliches Baurecht

Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Baustopp oder Abrissverfügung: Ich begleite Ihr Vorhaben und vertrete Ihre Interessen gegenüber Bauaufsicht und Verwaltungsgericht.

Genehmigungen und Nutzung rechtlich vorbereiten

Ob ein Grundstück bebaut oder ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich nicht allein aus seiner bisherigen Nutzung ableiten. Ich prüfe den Bebauungsplan, vorhandene Genehmigungen und die rechtlichen Anforderungen an das konkrete Vorhaben. Bei ungeklärten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, einzelne Fragen vor einer größeren Investition verbindlich klären zu lassen.

Für Eigentümer, Bauherren und gewerbliche Nutzer gehören auch Vertragsgestaltung und Genehmigungslage zusammen. Wer Räume für ein Restaurant, eine Praxis oder Ferienwohnungen übernehmen möchte, sollte die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit vor verbindlichen finanziellen Zusagen prüfen. Die Abstimmung mit Architekten und Fachplanern erfolgt anhand der rechtlichen Fragen des Vorhabens.

Gegen Baustopp, Nutzungsuntersagung und Abriss vorgehen

Bei einer belastenden Verfügung prüfe ich zunächst ihren genauen Inhalt: Welche Nutzung wird untersagt, welche Handlung verlangt und bis wann? Anschließend geht es um den Genehmigungsbestand, mögliche rechtliche Einwände und eine gegebenenfalls erreichbare Legalisierung. Ein langjähriger tatsächlicher Zustand beweist für sich genommen noch keinen Bestandsschutz.

Neben dem Rechtsbehelf gegen die Hauptentscheidung können Vollziehungsanordnung, Fristsetzung und Zwangsmittel eine eigenständige Prüfung verlangen. Ist ein Eingriff sofort vollziehbar, muss die Strategie auch den vorläufigen Rechtsschutz berücksichtigen. Ein bloßer Änderungsantrag ersetzt den erforderlichen Rechtsbehelf nicht.

Nachbarinteressen und wirtschaftliche Folgen

Ich beziehe auch die rechtliche Position benachbarter Eigentümer ein. Bei Einwänden gegen ein fremdes Bauvorhaben kommt es darauf an, ob gerade ein eigenes geschütztes Recht betroffen ist. Nicht jeder objektive Fehler einer Genehmigung vermittelt dem Nachbarn einen Abwehranspruch.

Für die Entscheidung über das weitere Vorgehen besprechen wir die Bedeutung des Vorhabens, mögliche Anpassungen und die Folgen einer Verzögerung. Ziel ist eine belastbare Grundlage dafür, ob eine außergerichtliche Klärung, ein verändertes Vorhaben oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Hilfreich sind der vollständige Bescheid einschließlich Anlagen und Zustellungsnachweis, sämtliche Baugenehmigungen, genehmigte Pläne, Bauvoranfragen, Nutzungsbeschreibungen und die bisherige Korrespondenz. Bei einem geplanten Erwerb oder Mietvertrag gehören auch Vertragsentwurf und Nutzungskonzept dazu.

Häufige Fragen

Ist mit einem Antrag bei der Behörde eine Frist gewahrt?

Nicht jeder Antrag oder jedes Gespräch ersetzt einen förmlichen Rechtsbehelf. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, seine Bekanntgabe und die einschlägigen Verfahrensregeln. Eine laufende Frist sollte daher vor weiteren Verhandlungen gesondert geprüft werden.

Gehören Baumängel ebenfalls hierher?

Mängel und Vergütungsfragen zwischen Bauherrn, Unternehmen und Planern betreffen regelmäßig das private Bau- und Architektenrecht. Die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens ist davon zu unterscheiden. Bei Überschneidungen prüfe ich beide Seiten im Zusammenhang.