Wohn- und Gewerbemietrecht
Ich prüfe und gestalte Wohnraum- und Gewerbemietverträge und begleite Streit über Nutzung, Mängel, Betriebskosten, Kündigungen und offene Mieten. Bei Gewerberäumen stehen häufig Laufzeit, Optionen, Nutzungszweck und wirtschaftliche Folgen eines Ausfalls im Mittelpunkt.
Zur Mietpreisbremse berate ich Vermieter vor einer Neuvermietung und bei geltend gemachten Rückforderungen. Für Mieter prüfe ich überhöhte Mieten und verfolge berechtigte Ansprüche. Die Fachseite behandelt beide Perspektiven und beantwortet häufige Fragen zu Verträgen, Kündigung und Übergabe.
Wohn- und Gewerbemietrecht vertiefenImmobilienkaufrecht
Vor dem Kauf prüfe ich Vertragsentwürfe, Haftungsregelungen und die Absicherung Ihrer Interessen. Nach dem Kauf vertrete ich Sie bei verschwiegenen Mängeln, abweichenden Zusagen oder Streit über die Rückabwicklung. Entscheidend sind der Vertrag, nachweisbare Kenntnisse und Erklärungen der Beteiligten.
Eine frühere gewerbliche Nutzung kann für den Kauf maßgeblich sein. Welche Offenlegung geschuldet war und welche Ansprüche bestehen, ist anhand der konkreten Umstände zu klären.
Immobilienkaufrecht vertiefenPrivates Bau- und Architektenrecht
Bauleistungen, Planerverträge, Mängel und Vergütung behandle ich im Werk-, Bau- und Architektenrecht. Fragen der Baugenehmigung und der bauaufsichtlichen Eingriffe gehören zum öffentlichen Baurecht.
Werk-, Bau- & Architektenrecht Privates Bau- und Architektenrecht vertiefenGrundstücks- und Nachbarrecht
Ich prüfe Rechte und Pflichten rund um Eigentum und Grundstücksnutzung: Wegerechte, Dienstbarkeiten, Überbau und Einwirkungen vom Nachbargrundstück. Ausgangspunkt sind Grundbuch, Vereinbarungen und die tatsächliche Situation.
Auch beim Erwerb gehören Grundstückszustand und Nutzungsgeschichte auf den Prüfstand. Öffentlich-rechtliche Pflichten können neben privatrechtlichen Ansprüchen bestehen.
Grundstücks- und Nachbarrecht vertiefenWohnungseigentumsrecht (WEG)
In einer Eigentümergemeinschaft treffen individuelle Interessen auf gemeinschaftliche Entscheidungen. Ich befasse mich mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Hausgeld, Sonderumlagen, baulichen Veränderungen und dem Verhältnis zur Verwaltung. Dazu gehören die Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Neben dem Gesetz sind die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung und die tatsächlichen Abläufe wichtige Grundlagen der Prüfung.
Wohnungseigentumsrecht (WEG) vertiefenNutzung und Zweckentfremdung
Bei Ferienwohnungen, Leerstand, Nutzungsänderungen oder behördlichen Maßnahmen können sich privates und öffentliches Recht überschneiden. Mit dem Berliner Zweckentfremdungsrecht habe ich mich in meiner Masterarbeit vertieft befasst. Ich verbinde diese rechtliche Perspektive mit den vertraglichen Fragen rund um die Immobilie.
Die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzung und die mietvertragliche Vereinbarung müssen jeweils betrachtet werden. Eine Genehmigungsfrage lässt sich deshalb nicht allein durch einen Blick in den Mietvertrag beantworten.
Zweckentfremdungsrecht vertiefenVom Anspruch zur Vollstreckung
Auch nach einem Urteil oder Vergleich kann weitere anwaltliche Arbeit erforderlich sein. Ich begleite die Prüfung geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen, etwa bei Geldforderungen oder der Räumung von Räumen. Dabei behalte ich Aufwand, Erkenntnisse zur Vermögenssituation und die tatsächlichen Durchsetzungsmöglichkeiten im Blick.
Forderungen und Zwangsvollstreckung vertiefenHäufige Fragen
Welche Immobilienmandate übernehmen Sie?
Ich begleite Unternehmen und Privatpersonen bei Vermietung, Erwerb, Bauleistungen und Eigentümerfragen. Dazu gehören Vertragsgestaltung, laufende Konflikte und gerichtliche Verfahren. Teilen Sie mir Ihr Vorhaben oder die konkrete Auseinandersetzung mit; die rechtliche Zuordnung müssen Sie nicht selbst vornehmen.
Begleiten Sie auch gewerbliche Vermieter und Immobilienverwaltungen?
Ja. Typische Anliegen sind Mietvertragsgestaltung, Vertragsnachträge, Mietforderungen, Mängelanzeigen, Kündigungen und die Rückgabe von Räumen. Bei Verwaltungen kläre ich zunächst die Vertretungsbefugnis und wer im jeweiligen Vorgang rechtlich Auftraggeber ist.
Beraten Sie auch private Eigentümer, Käufer und Mieter?
Ja. Ein einzelner Mietvertrag oder Wohnungskauf kann ebenso weitreichende Folgen haben wie ein gewerbliches Vorhaben. Ich prüfe Ihr Anliegen nach denselben Maßstäben: rechtliche Möglichkeiten, Beweise, Kosten und ein Vorgehen, das zu Ihrem Ziel passt.
Gehört eine Baugenehmigung zum privaten Baurecht?
Die Genehmigung und Maßnahmen der Bauaufsicht gehören zum öffentlichen Baurecht. Verträge mit Bauunternehmen oder Planern und Streit über Mängel oder Vergütung gehören regelmäßig zum privaten Baurecht. Ich berücksichtige die Schnittstellen, etwa wenn die vertraglich vorgesehene Nutzung behördlich nicht zulässig ist.
Kann ich schon vor einem Streit rechtliche Beratung erhalten?
Ja. Eine Prüfung vor Vermietung, Kauf oder Umbau kann Risiken rechtzeitig sichtbar machen. Ich prüfe Entwürfe, erläutere problematische Regelungen und begleite die Vertragsabstimmung. Der Umfang richtet sich nach den Unterlagen, dem Vorhaben und der vereinbarten Beauftragung.
Vertreten Sie mich auch vor Gericht und bei der Vollstreckung?
Ja, soweit die Übernahme vereinbart ist. Ich prüfe Erfolgsaussichten, Beweislage und Kostenrisiko und vertrete Ihre Interessen im Verfahren. Nach einem Urteil oder Vergleich kann auch die Vollstreckung erforderlich sein. Eine Entscheidung und ihre tatsächliche Durchsetzung sind dabei getrennte Schritte.
Welche Informationen helfen bei der ersten Anfrage?
Nennen Sie die beteiligten Parteien, das Thema, Ihr Ziel und laufende Fristen. Eine kurze zeitliche Übersicht und die entscheidenden Verträge oder Schreiben erleichtern die Einordnung. Vor einer inhaltlichen Bearbeitung prüfe ich, ob ich das Mandat übernehmen kann und ob Interessenkollisionen bestehen.
Wie werden Umfang und Kosten der Beratung festgelegt?
Leistungsumfang und Vergütung klären wir vor der Beauftragung. Eine erste Beratung kann der Einordnung dienen; eine Vertragsprüfung, Verhandlung oder Prozessvertretung kann einen anderen Umfang erfordern. Die Kostenübersicht auf dieser Website erläutert die Erstberatung und weitere Vergütungsgrundlagen.