Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Immobilienkaufrecht

Ich begleite Unternehmen und Privatpersonen beim Kauf und Verkauf von Immobilien: von der Prüfung des Vertragsentwurfs bis zum Streit über Mängel, Übergabe oder Rückabwicklung. Im Mittelpunkt stehen die vereinbarten Eigenschaften, belastbare Informationen und die wirtschaftlichen Folgen.

Vor der Beurkundung Risiken einordnen

Ein Kaufvertragsentwurf sollte zu dem passen, was tatsächlich erworben und genutzt werden soll. Ich prüfe die vertraglichen Regelungen zu Zustand, Übergabe, Haftung und Abwicklung im Zusammenhang mit den verfügbaren Objektunterlagen. Bei einer Wohnung gehören auch die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Gemeinschaft dazu.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zusagen, die nur im Exposé oder in Gesprächen auftauchen. Ich arbeite heraus, welche Angaben überprüft und welche Punkte im Vertrag eindeutig geregelt werden sollten. Die anwaltliche Interessenberatung ersetzt nicht die notarielle Beurkundung, sondern bereitet Ihre Entscheidung und die Vertragsabstimmung vor.

Mängel und verschwiegene Umstände nach dem Kauf

Nach der Übergabe werden Schäden häufig erst bei einer Nutzung oder Sanierung sichtbar. Ich prüfe den vereinbarten Zustand, Haftungsausschlüsse und die Hinweise, die vor dem Kauf gegeben wurden. Wichtig ist, was sich zum Zustand bei Übergabe und zur Kenntnis des Verkäufers belegen lässt.

Ausgehend vom Befund bespreche ich mögliche Ansprüche und deren Voraussetzungen. Dabei werden Kaufpreis, Sanierungsaufwand und wirtschaftliche Folgen zusammen betrachtet. Bei Altlasten kann neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung eine eigenständige behördliche Verpflichtung bestehen; die Verfahren müssen aufeinander abgestimmt werden.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Benötigt werden Kaufvertrag mit Anlagen, Exposé, Übergabeprotokoll, Nachrichten vor dem Erwerb und aussagekräftige Dokumentation der Mängel. Gutachten, Bauakten und Rechnungen früherer Arbeiten können für die Ursachen- und Kenntnisfrage wichtig sein. Größere Veränderungen sollten möglichst erst nach Beweissicherung erfolgen.

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Kaufvertragsentwurf prüfen lassen?

Möglichst vor der Beurkundung und mit ausreichend Zeit für Rückfragen und Änderungen. Neben dem Entwurf sind Grundbuch, Exposé und vorhandene Objektunterlagen wichtig. Ich kläre, welche Zusagen verbindlich geregelt werden sollten und wo Risiken bei Kaufpreis, Übergabe oder Haftung liegen.

Brauche ich anwaltliche Beratung, obwohl ein Notar beteiligt ist?

Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und beurkundet den Vertrag. Als Ihr Rechtsanwalt prüfe ich den Entwurf aus Ihrer Interessenlage und bereite Änderungswünsche für die Verhandlung vor. Die anwaltliche Prüfung ersetzt weder die notarielle Beurkundung noch eine technische Begutachtung der Immobilie.

Was bedeutet ein Haftungsausschluss für Sachmängel?

Ein wirksamer Ausschluss kann Mängelrechte erheblich begrenzen. Er schützt den Verkäufer nach § 444 BGB aber nicht, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Deshalb prüfe ich Wortlaut, Zusagen, bekannte Umstände und die Beweislage.

Nach dem Kauf werden Feuchtigkeit oder andere Mängel entdeckt. Was jetzt?

Sichern Sie Zustand, Zeitpunkt der Entdeckung und die Kommunikation. Vor größeren Veränderungen sollten Beweise und mögliche Nacherfüllungsrechte geklärt werden. Ich prüfe, welche Ansprüche der Vertrag zulässt, wer was nachweisen muss und ob technische Sachverständige benötigt werden.

Vertreten Sie auch Verkäufer gegen Mängelforderungen?

Ja. Ich prüfe vereinbarte Haftungsregelungen, den behaupteten Mangel und die Kenntnisse beider Seiten. Entscheidend können Besichtigungen, Unterlagen, konkrete Hinweise und der Zeitpunkt einer Beanstandung sein. Unbegründete Forderungen wehre ich ab; bei berechtigten Ansprüchen kläre ich die wirtschaftlich sinnvollen Optionen.

Welche Besonderheiten hat der Kauf einer vermieteten Immobilie?

Neben dem Kaufvertrag sind Mietverträge, Nachträge, Kautionen, Zahlungsstände und bekannte Streitigkeiten zu prüfen. Bestehende Mietverhältnisse können den Ertrag und die geplante Nutzung prägen. Auch der Übergang von Nutzen, Lasten und Abrechnungspositionen sollte eindeutig geregelt werden.

Was ist vor dem Kauf einer Eigentumswohnung besonders wichtig?

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse, Rücklagen und geplante Maßnahmen sollten in die Prüfung einfließen. Ein günstiger Kaufpreis sagt wenig über absehbare Sonderumlagen oder Nutzungsbeschränkungen aus. Ich verbinde die kaufvertragliche Prüfung mit den wohnungseigentumsrechtlichen Fragen.

Kann ein Immobilienkauf rückabgewickelt werden?

Das kommt auf Vertragsinhalt, Art der Pflichtverletzung und die gesetzlichen Voraussetzungen an. Ein Rücktritt oder eine Anfechtung ist kein Automatismus bei jedem Mangel. Ich prüfe auch Alternativen wie Minderung oder Schadensersatz sowie die Folgen für Finanzierung, Nutzung und bereits erbrachte Leistungen.

Rechtliche Grundlagen