Verständnis
Ich nehme Ihr Anliegen ernst.
Ich möchte verstehen, worum es Ihnen geht und was für Sie auf dem Spiel steht. Dazu gehören die rechtlichen Fragen ebenso wie Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Ziele.


Rechtsanwalt
Ich berate Unternehmen und Privatpersonen, gestalte Verträge und vertrete ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Das Vorgehen stimme ich mit Ihnen auf Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Risiken ab.
Mein Schwerpunkt liegt im Immobilienrecht. Vor und während des Studiums habe ich in der Immobilienverwaltung gearbeitet; anschließend war ich drei Jahre in einer Immobilienrechtsboutique tätig.
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin
Dreijährige Tätigkeit; währenddessen Masterstudium.
Immobilien- und Vollstreckungsrecht
Kammergericht Berlin
Leitung des Bereichs Immobilienrecht
Vor und während meines Jurastudiums habe ich in der Immobilienverwaltung gearbeitet. Diese Erfahrung prägt meinen Blick auf die praktischen und wirtschaftlichen Fragen eines Immobilienmandats.
Ich prüfe den Sachverhalt und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, bewerte die Handlungsoptionen und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Ich führe Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche und zur Abwehr unbegründeter Forderungen. Ein Vergleich kommt in Betracht, wenn er Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen entspricht.
Ich analysiere die rechtlichen Zusammenhänge und entwerfe Verträge und Vereinbarungen, die zu Ihrem Vorhaben passen. Vorausschauende Gestaltung kann spätere Konflikte vermeiden.
Ich begründe und verfolge Ihre Ansprüche, greife die Argumente der Gegenseite auf und wehre unberechtigte Forderungen ab. Klare Argumentation und sorgfältige Beweisführung bestimmen meine Prozessführung.
Ein Vergleich ist eine bewusste Entscheidung. Ich verhandle ihn, wenn die Lösung Ihren Interessen dient und gegenüber der Fortführung des Streits rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nach Urteil oder Vergleich begleite ich bei Bedarf die Vollstreckung. Ziel bleibt die tatsächliche Durchsetzung des erreichten Ergebnisses.
Ich möchte verstehen, worum es Ihnen geht und was für Sie auf dem Spiel steht. Dazu gehören die rechtlichen Fragen ebenso wie Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Ziele.
Ein Fall kann mehrere Rechtsgebiete berühren. Ich prüfe diese Verbindungen und beziehe ihre Folgen in die Beratung und Vertretung ein.
Sie erhalten meine Einschätzung zu den Möglichkeiten, Risiken und Kosten. Dazu gehört auch, klar anzusprechen, wenn ich von einem Vorgehen abrate.
Ich beziehe klar Position, begründe Ihre Ansprüche und trete unbegründeten Forderungen entgegen. Einen Vergleich verfolge ich, wenn er Ihren Interessen dient.
KANZLEI HAJJO
Ein guter Anwalt denkt über
Rechtsgebietsgrenzen hinaus.
Mein Schwerpunkt innerhalb des Zivilrechts. Wählen Sie das Thema, zu dem Sie Beratung oder Vertretung suchen.
Auch außerhalb des Immobilienrechts begleite ich Verträge und Auseinandersetzungen: bei einer Kündigung, einem mangelhaften Kauf, einem Unfallschaden oder einer offenen Forderung.
Sie müssen Ihr Anliegen keinem Rechtsgebiet zuordnen können. Schildern Sie mir Ihr Vorhaben oder den Konflikt. Ich prüfe, welche Rechtsfragen zusammenhängen und ob ich die Vertretung übernehmen kann.
Bei Bedarf vermittle ich auf Ihren Wunsch einen geeigneten Kollegen aus meinem Netzwerk.
Schildern Sie Ihr Anliegen, Ihr Ziel und etwaige Fristen. Benötigte Unterlagen können Sie nach Abstimmung übermitteln.
Ich prüfe, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann und ob eine Interessenkollision entgegensteht. Die rechtliche Prüfung Ihres Falls folgt im vereinbarten Mandat.
Nachdem ich Ihnen die mögliche Übernahme bestätigt und Umfang sowie Vergütung erläutert habe, entscheiden Sie über die Beauftragung.
Ich werte Ihre Unterlagen aus, kläre offene Fragen und prüfe die rechtlichen Zusammenhänge. Daraus entwickle ich die möglichen Handlungswege.
Ich erläutere die Handlungsoptionen mit ihren Chancen, Risiken und Kosten. Gemeinsam stimmen wir das Vorgehen ab; die Entscheidung treffen Sie.
Ich gestalte Vereinbarungen, führe Verhandlungen und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite oder Behörden – im vereinbarten Umfang und unter Wahrung der maßgeblichen Fristen.
Möglicher weiterer Schritt
Wenn gerichtliche Schritte sinnvoll oder notwendig sind, bespreche ich Vorgehen und Kostenrisiko mit Ihnen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über die gerichtliche Vertretung.
Auch die Umsetzung eines Urteils oder Vergleichs und eine erforderliche Vollstreckung können zum Auftrag gehören. Zum Abschluss klären wir das Ergebnis und etwaige verbleibende Schritte.
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.
Vor der Beauftragung
Leistungsumfang und Vergütung klären wir vor der Beauftragung.
Die genannten Honorare setzen eine vorherige Vergütungsvereinbarung voraus. Den Umfang einer schriftlichen Einschätzung und den verbindlichen Gesamtpreis stimmen wir vorab ab.
Die Erstberatung findet nach Vereinbarung telefonisch, per Videogespräch oder persönlich in der Kanzlei statt. Der Preis setzt eine vorherige Vergütungsvereinbarung voraus.
Schildern Sie den Sachverhalt so präzise wie möglich und senden Sie mir die relevanten Unterlagen möglichst vorab. Einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir vorher ab.
Anschließend vereinbaren wir einen Termin und klären Umfang und Vergütung der Beratung.
Wir besprechen die rechtliche Einordnung, mögliche Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen – telefonisch, per Video oder persönlich.
Zu einer konkreten Rechtsfrage. Umfang und verbindlichen Gesamtpreis vereinbaren wir vor der Bearbeitung.
Die erste Beratung dient der rechtlichen Einordnung Ihres Anliegens. Wir besprechen die Ausgangslage, mögliche Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen. Sie entscheiden anschließend über eine weitergehende Beauftragung.
Eine umfassende Vertragsprüfung, Korrespondenz mit der Gegenseite oder Vertretung im Verfahren ist damit nicht automatisch beauftragt. Ein entsprechender Leistungsumfang und die dafür anfallende Vergütung werden gesondert abgestimmt.
Ohne Vergütungsvereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln. Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 RVG höchstens 190 € zuzüglich gegebenenfalls anfallender Auslagen und Umsatzsteuer. Die hier genannten 249 € beruhen auf einer gesonderten Vereinbarung.
Je nach Angelegenheit richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesonderten Vereinbarung. Möglich sind insbesondere ein vereinbarter Stundensatz oder eine Pauschale für einen bestimmten Leistungsumfang.
Neben dem eigenen Anwaltshonorar können Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen und erstattungsfähige Kosten der Gegenseite entstehen. Ob und in welchem Umfang diese zu tragen sind, hängt unter anderem von Verfahrensart, Ausgang und einer möglichen Einigung ab.
Eine Erstattung durch die Gegenseite deckt eine individuell vereinbarte Vergütung nicht zwingend vollständig. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch dann selbst, wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
Diese Fragen gehören zur Entscheidung, ob ein Verfahren sinnvoll ist. Ich bespreche mit Ihnen das absehbare Kostenrisiko und wirtschaftlich tragfähige Alternativen.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme in Betracht kommt. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, der konkrete Fall, eine mögliche Selbstbeteiligung und die Deckungszusage des Versicherers.
Die Versicherung übernimmt nicht automatisch jede Tätigkeit oder eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung. Auch den Umfang und eine etwaige gesonderte Vergütung für die Einholung einer Deckungszusage klären wir vorher.
Nein. Das Kontaktformular dient zunächst dazu, Ihr Anliegen einzuordnen und eine mögliche Mandatsübernahme zu klären. Eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung wird gesondert vereinbart.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Beratungsgebühr auf die Gebühr einer damit zusammenhängenden weiteren Tätigkeit angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG). Eine abweichende Vereinbarung wird ausdrücklich erläutert.
Bei geringem Einkommen können Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Kosten erfasst werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Staatliche Unterstützung deckt nicht automatisch jedes Kostenrisiko.
Sobald Sachverhalt und gewünschter Umfang eingeordnet sind, klären wir die Vergütung für den nächsten Schritt. Ist eine abschließende Gesamtsumme noch nicht bestimmbar, erläutere ich die Berechnungsgrundlage und die absehbaren Kostenpositionen.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich zur weiteren Abstimmung bei Ihnen.

So geht es weiter: Zunächst prüfe ich die mögliche Übernahme und etwaige Interessenkonflikte. Anschließend stimmen wir Umfang und Vergütung ab.
Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat. Bei laufenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Direkt am Potsdamer Platz.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Von der Station Potsdamer Platz erreichen Sie die Kanzlei zu Fuß. Aktuelle Verbindungen: BVG und S-Bahn Berlin.
Route zur KanzleiDie Karte ist freiwillig. Mit dem Laden willigen Sie ein, dass Ihre IP-Adresse und technische Verbindungsdaten zur Kartenanzeige an die OpenStreetMap Foundation übertragen werden. Mit „Karte ausblenden“ können Sie die Einbindung wieder beenden. Datenschutz