Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Privates Bau- und Architektenrecht

Leistungsumfang, Vergütung, Baumängel und Planerhaftung: Ich begleite Verträge und Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern, Unternehmen und Planern.

Leistung und Vergütung vertraglich bestimmen

Ein Bauvorhaben braucht klare Vereinbarungen zu Leistung, Ausführung, Terminen und Vergütung. Ich prüfe Vertragsentwürfe und Nachträge darauf, ob sie das beabsichtigte Vorhaben tatsächlich erfassen. Gerade bei Änderungen während der Ausführung müssen Beauftragung, zusätzliche Leistungen und deren Abrechnung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Bei Architekten- und Ingenieurverträgen geht es auch um Planungsziele, Abstimmungsprozesse und einen vorgegebenen Kostenrahmen. Ich beziehe den Stand der Planung und die Kommunikation zwischen den Beteiligten ein. Welche Verpflichtung übernommen wurde, lässt sich häufig erst aus Vertrag und tatsächlichem Ablauf zusammen beurteilen.

Mängel beweisen und Ansprüche richtig verfolgen

Bei einem Baumangel prüfe ich zunächst Vertrag, Abnahme und die bisherige Mängelkommunikation. Technische Feststellungen und rechtliche Bewertung müssen zusammenpassen. Bevor Bauteile verändert oder durch ein anderes Unternehmen ersetzt werden, kann eine geordnete Beweissicherung entscheidend sein.

Ich erläutere, welcher Anspruch zum angestrebten Ergebnis passt: Nachbesserung, Vorschuss, Erstattung konkreter Aufwendungen oder Schadensersatz sind nicht beliebig austauschbar. Zugleich werden offene Vergütungsforderungen und mögliche Gegenrechte geprüft, damit die Auseinandersetzung nicht auf einen einzelnen Rechnungsposten verengt wird.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Hilfreich sind Vertrag, Leistungsverzeichnis, Pläne, Nachträge, Abnahmeprotokolle, Rechnungen und die gesamte Mängelkorrespondenz. Fügen Sie Fotos, Sachverständigenberichte und eine Chronologie bei. Für eine Kostenüberschreitung sind dokumentierte Budgetvorgaben und Planungsstände besonders wichtig.

Häufige Fragen

Begleiten Sie Bauunternehmen ebenso wie Auftraggeber?

Ja. Ich prüfe und gestalte Verträge, begleite Nachträge und befasse mich mit Vergütung und Mängelrechten. Ob Auftragnehmer oder Auftraggeber: Ausgangspunkt sind der vereinbarte Leistungsumfang, der dokumentierte Bauablauf und das konkrete wirtschaftliche Ziel. Gegenläufige Interessen im selben Mandat vertrete ich nicht.

Was sollte vor Beginn der Bauarbeiten vertraglich geklärt sein?

Leistungen, Termine, Vergütung, Änderungsverfahren, Abschlagszahlungen und Sicherheiten sollten nachvollziehbar geregelt sein. Bei einbezogener VOB/B ist deren wirksame Vereinbarung zu prüfen. Unklare Leistungsverzeichnisse und widersprüchliche Vertragsunterlagen führen häufig später zu Streit über Mehrkosten und Verantwortung.

Warum ist die Abnahme so wichtig?

Die Abnahme hat erhebliche Folgen, unter anderem für Vergütung, Beweislast und den Beginn bestimmter Verjährungsfristen. Bekannte Mängel und erforderliche Vorbehalte sollten dokumentiert werden. Ich prüfe auch, ob eine Abnahme verlangt werden darf oder unter gesetzlichen Voraussetzungen als erfolgt gilt.

Darf ich Baumängel sofort durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen?

Nicht ohne Prüfung. Regelmäßig muss der verantwortliche Unternehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten. Unter den Voraussetzungen des § 637 BGB kommen Selbstvornahme und ein Kostenvorschuss in Betracht. Vor Arbeiten sollten Mängel, Fristen und Beweise gesichert werden; für dringende Situationen gelten Besonderheiten.

Der Auftraggeber zahlt die Rechnung nicht. Was kann ich tun?

Ich prüfe Fälligkeit, Abnahme, Abrechnung und die erhobenen Einwendungen. Bei Nachträgen sind Beauftragung und Berechnungsgrundlage besonders wichtig. Auf dieser Basis lassen sich offene Vergütung, Sicherheiten und mögliche gerichtliche Schritte bewerten, ohne berechtigte Mängeleinwendungen zu übergehen.

Wer trägt Mehrkosten durch Bauverzögerungen?

Eine Verzögerung allein beantwortet die Haftungsfrage nicht. Maßgeblich sind Termine, Ursachen, Verantwortungsbereiche und die nachweisbaren Folgen. Ich prüfe Behinderungsanzeigen, Mitwirkungspflichten und die Dokumentation des Bauablaufs. Pauschale Tagesbeträge ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage genügen nicht.

Wann haftet ein Architekt oder Fachplaner?

Das hängt von den übernommenen Planungs- und Überwachungspflichten und einer nachweisbaren Pflichtverletzung ab. Ich prüfe auch Kostenrahmen, Hinweise, technische Ursachen und mögliche Beiträge anderer Beteiligter. Nicht jede Kostensteigerung oder jeder Ausführungsfehler begründet automatisch eine Haftung des Planers.

Wie sichere ich Beweise, bevor weitergebaut wird?

Fotos und Protokolle sind ein Anfang, ersetzen bei technischen Streitfragen aber nicht immer eine sachverständige Feststellung. Ich prüfe, ob eine gemeinsame Bestandsaufnahme, ein Gutachten oder ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll ist. Die Sicherung sollte möglichst erfolgen, bevor Bauteile verdeckt oder Mängel beseitigt werden.

Rechtliche Grundlagen