Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Beschlüsse, Sanierung, Verwaltung und Kosten: Ich begleite Eigentümer bei rechtlichen Fragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft

Die rechtliche Ausgangslage ergibt sich nicht allein aus dem Kaufvertrag. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse bestimmen mit, wie Räume genutzt werden dürfen und welche Lasten zu tragen sind. Ich ordne die Unterlagen und prüfe das Verhältnis zwischen dem einzelnen Eigentümer, der Gemeinschaft und der Verwaltung.

Bei baulichen Problemen kommt es unter anderem darauf an, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und mögliche Ansprüche. Die tatsächlichen Ursachen eines Schadens müssen dabei von der Frage getrennt werden, wer eine Maßnahme beschließen und finanzieren muss.

Beschlüsse vorbereiten und gerichtlichen Rechtsschutz prüfen

Ich begleite die Vorbereitung konkreter Beschlussanträge und prüfe bereits gefasste Entscheidungen. Soll ein Beschluss angefochten werden, sind die gesetzlichen Fristen besonders wichtig. Für eine Beschlussersetzung ist außerdem zu klären, welche Entscheidung angestrebt wird und wie die Gemeinschaft zuvor mit dem Anliegen befasst wurde.

Mein Vorgehen berücksichtigt auch die langfristige Zusammenarbeit im Haus. Eine präzise Regelung zu Durchführung, Kosten und Verantwortlichkeit kann einen Konflikt beenden, den eine bloße Grundsatzdiskussion weiter verschärft. Wo eine Einigung nicht trägt, vertrete ich Ihre rechtliche Position im Verfahren.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Wichtig sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Einladung und Protokoll der Versammlung, Beschlusssammlung sowie Verwalterkorrespondenz. Bei Sanierungsfragen kommen Fotos, Gutachten, Angebote und Abrechnungen hinzu. Bitte nennen Sie das genaue Datum einer bereits erfolgten Beschlussfassung.

Häufige Fragen

Für wen übernehmen Sie Mandate im Wohnungseigentumsrecht?

Ich prüfe Anfragen von Wohnungseigentümern, Gemeinschaften und Unternehmen mit Wohnungs- oder Teileigentum. Vor der Übernahme kläre ich, wer Auftraggeber ist und ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Interessen eines einzelnen Eigentümers und diejenigen der Gemeinschaft sind rechtlich auseinanderzuhalten.

Welche Fristen gelten für die Anfechtung eines Beschlusses?

Nach § 45 WEG muss die Anfechtungsklage grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Warten Sie deshalb nicht auf ein später versandtes Protokoll. Ein Schreiben an die Verwaltung ersetzt die Klage nicht.

Richtet sich eine Beschlussklage gegen den Verwalter?

Beschlussklagen nach § 44 WEG richten sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wer im konkreten Streit richtiger Anspruchsgegner ist, muss dennoch für jeden Anspruch geprüft werden. Ansprüche wegen eines Verwaltungshandelns können andere Voraussetzungen und Beteiligte haben.

Die Gemeinschaft lehnt eine notwendige Sanierung ab. Was ist möglich?

Ich prüfe Zuständigkeit, Schadensursache und den bisherigen Entscheidungsprozess. Häufig muss zunächst ein hinreichend bestimmter Beschlussantrag vorbereitet werden. Bleibt eine notwendige Entscheidung aus, kann eine Beschlussersetzungsklage in Betracht kommen. Bei akuter Gefahr sind zusätzlich vorläufige Maßnahmen zu prüfen.

Darf ich Fenster, Balkon oder andere Gebäudeteile selbst verändern?

Auch ein allein genutzter Gebäudeteil kann Gemeinschaftseigentum sein. Teilungserklärung, Art der Maßnahme und erforderliche Beschlüsse sind deshalb vor Beginn zu prüfen. Bauliche Veränderungen und ihre Kosten folgen eigenen Regeln; eine behördliche Genehmigung ersetzt keine erforderliche Entscheidung der Gemeinschaft.

Kann ich eine Sonderumlage oder Jahresabrechnung überprüfen lassen?

Ja. Ich prüfe insbesondere Beschlussinhalt, Verteilungsschlüssel und die zugrunde liegenden Unterlagen. Bei Jahresabrechnungen ist genau zu unterscheiden, welche Zahlungs- oder Anpassungsentscheidung beschlossen wurde. Ist eine Anfechtung erforderlich, müssen die Beschlussfristen unabhängig von laufenden Gesprächen beachtet werden.

Wer muss einen Schaden am Gemeinschaftseigentum verfolgen?

Die Anspruchsinhaberschaft und die Befugnis zur Durchsetzung hängen von der konkreten Rechtsgrundlage ab. Ich unterscheide Schäden am Gemeinschaftseigentum, Beeinträchtigungen einer einzelnen Einheit und vertragliche Ansprüche. Diese Einordnung ist wichtig, damit die richtige Partei das passende Verfahren führt.

Kann eine Gewerbeeinheit anders genutzt oder vermietet werden?

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung können Nutzungen begrenzen. Daneben sind öffentliches Baurecht und gegebenenfalls gewerbliche Erlaubnisse zu prüfen. Ich kläre die privatrechtlichen und behördlichen Voraussetzungen zusammen, bevor langfristige Mietverträge oder Umbauten auf einer ungeklärten Nutzung aufbauen.

Rechtliche Grundlagen