Anspruch, Beweise und Gegenrechte prüfen
Am Anfang stehen Rechtsgrundlage, Höhe und Fälligkeit der Forderung. Ich prüfe Vertrag, Leistungserbringung, Abrechnung und bisherige Zahlungen. Ebenso wichtig sind mögliche Mängel, Aufrechnungen oder andere Einwendungen. Eine nachvollziehbare Rechnung allein beweist noch nicht jede zugrunde liegende Forderung.
Für eine wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung werden auch Beweisbarkeit, Verjährung und die voraussichtliche Realisierbarkeit betrachtet. Ich erläutere die Unterschiede zwischen außergerichtlicher Aufforderung, Mahnverfahren und Klage und wähle den Weg nach dem konkreten Sachverhalt.
Vom Titel zur tatsächlichen Zahlung
Ein Urteil oder Vergleich beendet nicht immer den praktischen Konflikt. Ich prüfe die Voraussetzungen und geeigneten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Inhalt und Reichweite des Titels bestimmen, gegen wen und wegen welcher Verpflichtung vollstreckt werden darf.
Bei Zahlungsvereinbarungen werden Raten, Fälligkeiten und Folgen eines erneuten Ausfalls eindeutig geregelt. Wenn Sie mit einer Forderung konfrontiert werden, prüfe ich umgekehrt, welche Einwendungen rechtzeitig geltend gemacht werden müssen. Gerichtliche Schreiben sollten deshalb nicht unbeantwortet bleiben.
Praxisbeispiele
Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Unterlagen für die erste Prüfung
Benötigt werden Vertrag, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Leistungsnachweise, Zahlungsübersichten und Korrespondenz. Bei einem gerichtlichen Verfahren kommen alle Zustellungen hinzu. Für die Vollstreckung sind insbesondere Titel, Klausel und Nachweise über bisherige Vollstreckungsmaßnahmen relevant.
Häufige Fragen
Prüft das Mahngericht schon, ob die Forderung besteht?
Ein Mahnbescheid ist keine inhaltliche Bestätigung des Anspruchs. Wer eine Forderung bestreitet, muss das Schreiben dennoch ernst nehmen und die vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten rechtzeitig prüfen.
Reicht ein Urteil gegen eine Person für alle Beteiligten?
Ein Titel bindet nicht ohne Weiteres Personen, gegen die er nicht ergangen ist. Gerade bei einer Herausgabe oder Räumung ist zu prüfen, wer die tatsächliche Sachherrschaft ausübt und gegen wen ein Titel erforderlich ist.