Rechtsgebiete

Jamal Hajjo, LL.M. · Rechtsanwalt in Berlin

Strafverteidigung in ausgewählten Fällen

Eine Vorladung, Durchsuchung oder ein Strafbefehl wirft dringende Fragen auf. Ich prüfe die Übernahme ausgewählter Strafmandate und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Vor einer Erklärung den Vorwurf verstehen

Beschuldigte dürfen schweigen und anwaltlichen Rat einholen. Ich kläre die Stellung im Verfahren, laufende Termine und die Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen. Nach Akteneinsicht besprechen wir, ob eine Einlassung sinnvoll ist und wie sie vorbereitet werden sollte.

Verteidigung bedeutet auch, entlastende Umstände und mögliche Beweismittel frühzeitig zu erkennen. Ich prüfe die rechtliche Einordnung und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die zur konkreten Beweislage und zum Verfahrensstand passt.

Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren

Ich begleite übernommene Mandate gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht. Dabei erläutere ich die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten und die Folgen einer Entscheidung. Für eine Verfahrensbeendigung kommen je nach Fall unterschiedliche Wege in Betracht.

Bei einem Strafbefehl oder gerichtlichen Schreiben müssen Fristen und Zustellung zeitnah geprüft werden. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt keine Frist. Soweit eine andere fachliche Ausrichtung erforderlich ist, unterstütze ich auf Wunsch bei der Vermittlung an einen geeigneten Kollegen.

Praxisbeispiele

Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unterlagen für die erste Prüfung

Bitte halten Sie Vorladung, Beschluss oder Strafbefehl samt Umschlag und Zustellungsdatum bereit. Hilfreich sind außerdem Aktenzeichen, bisherige Erklärungen und Angaben zu unmittelbar bevorstehenden Terminen. Weitere Unterlagen werden nach der ersten Abstimmung angefordert.

Häufige Fragen

Muss ich als Beschuldigter sofort zur Sache aussagen?

Sie haben das Recht, sich zur Beschuldigung nicht zu äußern und einen Verteidiger zu konsultieren. Ob daneben eine Pflicht besteht, zu einem Termin zu erscheinen, hängt insbesondere davon ab, von welcher Stelle die Ladung stammt.