Wirtschaftsstrafrecht mit Immobilienbezug
Bei Vorwürfen rund um Vermietung, Immobilienerwerb und wirtschaftliche Vereinbarungen greifen häufig mehrere Rechtsgebiete ineinander. Ich übernehme ausgewählte Verteidigungsmandate und prüfe insbesondere Betrugsvorwürfe und Vorwürfe des Mietwuchers.
Ausgangspunkt sind der konkrete Tatvorwurf und die Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickle ich die Verteidigung, prüfe eine sachgerechte Einlassung und vertrete Ihre Interessen im weiteren Verfahren. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen und mögliche behördliche Folgen beziehe ich ein.
Mietwucher und Mietpreisüberhöhung
Bei einem Vorwurf nach § 291 StGB genügt eine hohe Miete allein nicht: Zu prüfen sind unter anderem ein auffälliges Missverhältnis und das Ausbeuten einer gesetzlich erfassten Schwächesituation. Davon zu unterscheiden ist die Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStG.
Mietpreisüberhöhung und Bußgeldverfahren Wirtschaftsstrafrecht mit Immobilienbezug vertiefenWeitere ausgewählte Strafrechtsbereiche
Auch bei anderen strafrechtlichen Vorwürfen sind Anfragen willkommen. Ich prüfe, ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann und welche ersten Schritte erforderlich sind. Umfang und Ausrichtung stimmen wir anhand der konkreten Situation ab.
Bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder sonstigen Ermittlungsmaßnahmen prüfe ich die Voraussetzungen und geeignete Rechtsbehelfe. Eine Stellungnahme zum Vorwurf wird auf Grundlage der verfügbaren Informationen und nach Prüfung der Akte vorbereitet.
Strafverteidigung in ausgewählten Fällen vertiefenPersönliche Vertretung und Netzwerk
Sie sprechen unmittelbar mit mir. Sollte ein Anliegen eine ergänzende Spezialisierung erfordern, vermittle ich auf Wunsch einen Kontakt aus meinem anwaltlichen Netzwerk. Unterlagen und Informationen werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.