Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterscheiden
Eine hohe Miete allein beantwortet noch nicht, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Bei § 5 WiStG sind neben der maßgeblichen Vergleichsmiete insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Ausnutzung eines geringen Angebots zu prüfen. Strafbarer Wucher nach § 291 StGB hat andere Voraussetzungen.
Ich untersuche die Mietberechnung, die Merkmale der Wohnung, die Vertragssituation und die tatsächlichen Umstände des Vertragsabschlusses. Dabei trenne ich die Verteidigung im Bußgeldverfahren von möglichen zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen.
Akteneinsicht, Stellungnahme und Einspruch
Vor einer inhaltlichen Erklärung verschaffe ich mir ein Bild von Vorwurf und Akteninhalt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und dem Ziel der Verteidigung ab.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch in der gesetzlich vorgesehenen Form und Frist erforderlich sein. Führt das Verfahren nach dem Einspruch vor Gericht, ist regelmäßig das Amtsgericht zuständig. Die Einordnung unter behördliche Angelegenheiten macht daraus kein verwaltungsgerichtliches Verfahren.
Praxisbeispiele
Die Beispiele beschreiben typische Ausgangslagen. Das geeignete Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Unterlagen für die erste Prüfung
Hilfreich sind Anhörung oder Bußgeldbescheid mit Zustellungsnachweis, Mietvertrag, Mieterhöhungen, Wohnungsdaten, bisherige Stellungnahmen und die Berechnung der Behörde. Bitte teilen Sie auch bereits laufende zivilrechtliche Verfahren mit.
Häufige Fragen
Soll ich den Vorwurf sofort ausführlich erklären?
Eine vorschnelle Erklärung kann die Verteidigung erschweren. Zunächst sollten der Verfahrensstand, laufende Fristen und der Akteninhalt geklärt werden. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, wird anschließend auf dieser Grundlage entschieden.