Rechtsgebiete

Jamal Hajjo in dunklem Anzug, stehend vor ruhigem Hintergrund

Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt

Ihr Recht.
Meine Leidenschaft.

Zur Person
Jamal Hajjo sitzt am Tisch mit einem geöffneten Notizbuch

Jamal Hajjo, LL.M.

Rechtsanwalt

Ich berate Unternehmen und Privatpersonen, gestalte Verträge und vertrete ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Das Vorgehen stimme ich mit Ihnen auf Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Risiken ab.

Mein Schwerpunkt liegt im Immobilienrecht. Vor und während des Studiums habe ich in der Immobilienverwaltung gearbeitet; anschließend war ich drei Jahre in einer Immobilienrechtsboutique tätig.

Werdegang und Qualifikationen
  1. Bachelor of Laws (LL.B.)

    Freie Universität Berlin

  2. Erstes Staatsexamen

    Freie Universität Berlin

  3. Immobilienrechtsboutique

    Dreijährige Tätigkeit; währenddessen Masterstudium.

  4. Master of Laws (LL.M.)

    Immobilien- und Vollstreckungsrecht

  5. Rechtsreferendariat

    Kammergericht Berlin

  6. Selbständige Rechtsanwaltstätigkeit

  7. Kooperation mit VON RUEDEN

    Leitung des Bereichs Immobilienrecht

Erfahrung und Prozessführung

Vor und während meines Jurastudiums habe ich in der Immobilienverwaltung gearbeitet. Diese Erfahrung prägt meinen Blick auf die praktischen und wirtschaftlichen Fragen eines Immobilienmandats.

Ich prüfe den Sachverhalt und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, bewerte die Handlungsoptionen und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Beratung und Prozessführung

Ich führe Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche und zur Abwehr unbegründeter Forderungen. Ein Vergleich kommt in Betracht, wenn er Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen entspricht.

  • Prüfen und gestalten

    Ich analysiere die rechtlichen Zusammenhänge und entwerfe Verträge und Vereinbarungen, die zu Ihrem Vorhaben passen. Vorausschauende Gestaltung kann spätere Konflikte vermeiden.

  • Ansprüche begründen und abwehren

    Ich begründe und verfolge Ihre Ansprüche, greife die Argumente der Gegenseite auf und wehre unberechtigte Forderungen ab. Klare Argumentation und sorgfältige Beweisführung bestimmen meine Prozessführung.

  • Vergleichsverhandlungen

    Ein Vergleich ist eine bewusste Entscheidung. Ich verhandle ihn, wenn die Lösung Ihren Interessen dient und gegenüber der Fortführung des Streits rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Vollstreckung

    Nach Urteil oder Vergleich begleite ich bei Bedarf die Vollstreckung. Ziel bleibt die tatsächliche Durchsetzung des erreichten Ergebnisses.

Mein Anspruch

Rechtsgebiete

Verständnis

Ich nehme Ihr Anliegen ernst.

Ich möchte verstehen, worum es Ihnen geht und was für Sie auf dem Spiel steht. Dazu gehören die rechtlichen Fragen ebenso wie Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Ziele.

Weitblick

Ich sehe die Zusammenhänge.

Ein Fall kann mehrere Rechtsgebiete berühren. Ich prüfe diese Verbindungen und beziehe ihre Folgen in die Beratung und Vertretung ein.

Klarheit

Ich spreche offen.

Sie erhalten meine Einschätzung zu den Möglichkeiten, Risiken und Kosten. Dazu gehört auch, klar anzusprechen, wenn ich von einem Vorgehen abrate.

Entschlossenheit

Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck.

Ich beziehe klar Position, begründe Ihre Ansprüche und trete unbegründeten Forderungen entgegen. Einen Vergleich verfolge ich, wenn er Ihren Interessen dient.

Das Ganze im Blick. Ihre Interessen im Mittelpunkt.

KANZLEI HAJJO

Rechtsgebiete

Ein guter Anwalt denkt über
Rechtsgebietsgrenzen hinaus.

– weil ein Lebenssachverhalt sich nicht an sie hält.

Zivilrecht

Arbeit, Kauf, Unfallschäden und Forderungen.
Fachgebiete öffnen

Auch außerhalb des Immobilienrechts begleite ich Verträge und Auseinandersetzungen: bei einer Kündigung, einem mangelhaften Kauf, einem Unfallschaden oder einer offenen Forderung.

Verwaltungsrecht

Genehmigungen und behördliche Entscheidungen.
Fachgebiete öffnen

Strafrecht

Verteidigung in ausgewählten Fällen.
Fachgebiete öffnen

Sie müssen Ihr Anliegen keinem Rechtsgebiet zuordnen können. Schildern Sie mir Ihr Vorhaben oder den Konflikt. Ich prüfe, welche Rechtsfragen zusammenhängen und ob ich die Vertretung übernehmen kann.

Bei Bedarf vermittle ich auf Ihren Wunsch einen geeigneten Kollegen aus meinem Netzwerk.

Wie geht es weiter?

Kosten

Stellen Sie eine Anfrage.

Schildern Sie Ihr Anliegen, Ihr Ziel und etwaige Fristen. Benötigte Unterlagen können Sie nach Abstimmung übermitteln.

Prüfung der Anfrage.

Ich prüfe, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann und ob eine Interessenkollision entgegensteht. Die rechtliche Prüfung Ihres Falls folgt im vereinbarten Mandat.

Sie entscheiden über die Beauftragung.

Nachdem ich Ihnen die mögliche Übernahme bestätigt und Umfang sowie Vergütung erläutert habe, entscheiden Sie über die Beauftragung.

Sachverhalt und Rechtslage.

Ich werte Ihre Unterlagen aus, kläre offene Fragen und prüfe die rechtlichen Zusammenhänge. Daraus entwickle ich die möglichen Handlungswege.

Beratung und Entscheidung.

Ich erläutere die Handlungsoptionen mit ihren Chancen, Risiken und Kosten. Gemeinsam stimmen wir das Vorgehen ab; die Entscheidung treffen Sie.

Vertretung Ihrer Interessen.

Ich gestalte Vereinbarungen, führe Verhandlungen und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite oder Behörden – im vereinbarten Umfang und unter Wahrung der maßgeblichen Fristen.

Möglicher weiterer Schritt

Vor Gericht, wenn erforderlich.

Wenn gerichtliche Schritte sinnvoll oder notwendig sind, bespreche ich Vorgehen und Kostenrisiko mit Ihnen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über die gerichtliche Vertretung.

Durchsetzung und Abschluss.

Auch die Umsetzung eines Urteils oder Vergleichs und eine erforderliche Vollstreckung können zum Auftrag gehören. Zum Abschluss klären wir das Ergebnis und etwaige verbleibende Schritte.

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss.

Vor der Beauftragung

Kosten

Leistungsumfang und Vergütung klären wir vor der Beauftragung.

Erstberatung
249 €inkl. Umsatzsteuer
Schriftliche Ersteinschätzung
ab 249 €inkl. Umsatzsteuer

Die genannten Honorare setzen eine vorherige Vergütungsvereinbarung voraus. Den Umfang einer schriftlichen Einschätzung und den verbindlichen Gesamtpreis stimmen wir vorab ab.

Ablauf und Umfang der Erstberatung

Erstberatung

Die Erstberatung findet nach Vereinbarung telefonisch, per Videogespräch oder persönlich in der Kanzlei statt. Der Preis setzt eine vorherige Vergütungsvereinbarung voraus.

  1. Vorbereitung

    Schildern Sie den Sachverhalt so präzise wie möglich und senden Sie mir die relevanten Unterlagen möglichst vorab. Einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir vorher ab.

  2. Terminvereinbarung

    Anschließend vereinbaren wir einen Termin und klären Umfang und Vergütung der Beratung.

  3. Beratungsgespräch

    Wir besprechen die rechtliche Einordnung, mögliche Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen – telefonisch, per Video oder persönlich.

Schriftliche Ersteinschätzung

Zu einer konkreten Rechtsfrage. Umfang und verbindlichen Gesamtpreis vereinbaren wir vor der Bearbeitung.

Die erste Beratung dient der rechtlichen Einordnung Ihres Anliegens. Wir besprechen die Ausgangslage, mögliche Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen. Sie entscheiden anschließend über eine weitergehende Beauftragung.

Eine umfassende Vertragsprüfung, Korrespondenz mit der Gegenseite oder Vertretung im Verfahren ist damit nicht automatisch beauftragt. Ein entsprechender Leistungsumfang und die dafür anfallende Vergütung werden gesondert abgestimmt.

Weitere Beratung und Vertretung

Je nach Angelegenheit richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesonderten Vereinbarung. Möglich sind insbesondere ein vereinbarter Stundensatz oder eine Pauschale für einen bestimmten Leistungsumfang.

Gesetzliche Vergütung
Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, häufig nach Gegenstandswert und Tätigkeit. Welche Gebühren entstehen können, erläutere ich anhand Ihres Falls.
Vergütungsvereinbarung
Leistungsumfang, Abrechnungsgrundlage und gegebenenfalls Auslagen werden vorab festgelegt. Bei einer Pauschale ist entscheidend, welche Leistungen sie umfasst.
Veränderter Umfang
Wird eine zusätzliche Tätigkeit erforderlich, etwa ein weiteres Verfahren oder eine Vollstreckung, besprechen wir die daraus entstehenden Kosten.
Verfahrenskosten und Kostenrisiko

Neben dem eigenen Anwaltshonorar können Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen und erstattungsfähige Kosten der Gegenseite entstehen. Ob und in welchem Umfang diese zu tragen sind, hängt unter anderem von Verfahrensart, Ausgang und einer möglichen Einigung ab.

Eine Erstattung durch die Gegenseite deckt eine individuell vereinbarte Vergütung nicht zwingend vollständig. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch dann selbst, wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).

Diese Fragen gehören zur Entscheidung, ob ein Verfahren sinnvoll ist. Ich bespreche mit Ihnen das absehbare Kostenrisiko und wirtschaftlich tragfähige Alternativen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme in Betracht kommt. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, der konkrete Fall, eine mögliche Selbstbeteiligung und die Deckungszusage des Versicherers.

Die Versicherung übernimmt nicht automatisch jede Tätigkeit oder eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung. Auch den Umfang und eine etwaige gesonderte Vergütung für die Einholung einer Deckungszusage klären wir vorher.

Fragen zur Beauftragung und Erstberatung

Beauftrage ich mit einer Kontaktanfrage schon eine Beratung?

Nein. Das Kontaktformular dient zunächst dazu, Ihr Anliegen einzuordnen und eine mögliche Mandatsübernahme zu klären. Eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung wird gesondert vereinbart.

Wird die Erstberatung auf eine weitere Tätigkeit angerechnet?

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Beratungsgebühr auf die Gebühr einer damit zusammenhängenden weiteren Tätigkeit angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG). Eine abweichende Vereinbarung wird ausdrücklich erläutert.

Kann ich staatliche Unterstützung erhalten?

Bei geringem Einkommen können Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Kosten erfasst werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Staatliche Unterstützung deckt nicht automatisch jedes Kostenrisiko.

Wann steht der Preis für mein Anliegen fest?

Sobald Sachverhalt und gewünschter Umfang eingeordnet sind, klären wir die Vergütung für den nächsten Schritt. Ist eine abschließende Gesamtsumme noch nicht bestimmbar, erläutere ich die Berechnungsgrundlage und die absehbaren Kostenpositionen.

Kontakt

Schildern Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich zur weiteren Abstimmung bei Ihnen.

Porträt von Rechtsanwalt Jamal Hajjo
Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt

So geht es weiter: Zunächst prüfe ich die mögliche Übernahme und etwaige Interessenkonflikte. Anschließend stimmen wir Umfang und Vergütung ab.

Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat. Bei laufenden Fristen nehmen Sie bitte zusätzlich telefonisch Kontakt auf.

Ihre Nachricht

Name, E-Mail-Adresse und Anliegen sind erforderlich. Die Telefonnummer ist freiwillig. Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Schilderung.

Thema und Frist ergänzen (optional)

Ihre Angaben verwende ich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Näheres in den Datenschutzhinweisen.

Anfahrt

KANZLEI HAJJO
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Direkt am Potsdamer Platz.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.

S- und U-Bahn
Potsdamer Platz
S1 · S2 · S25 · S26 · U2
Bus
Potsdamer Platz / Umgebung
M41 · M48 · M85 · 200 · 300
Regionalverkehr
Bahnhof Berlin Potsdamer Platz

Von der Station Potsdamer Platz erreichen Sie die Kanzlei zu Fuß. Aktuelle Verbindungen: BVG und S-Bahn Berlin.

Route zur Kanzlei

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